RATGEBER · STAND 16.10.2026
Kino: FSK, Begleitung und Uhrzeiten für Kinder (2026)
Im Kino zählt mehr als die Altersangabe auf dem Plakat. Nach dem Jugendschutzgesetz hängt der Zutritt von drei Dingen ab: von der Freigabe des Films, vom Alter des Kindes oder Jugendlichen und vom Ende der Vorführung. Diese Seite ordnet die Regeln, zeigt die Ausnahme für Filme ab 12 und sagt, was du vor dem Ticketkauf klärst und was erst im Kino geht.
Die Freigabe des Films kommt zuerst
Kindern und Jugendlichen darf ein Kino die Anwesenheit grundsätzlich nur gestatten, wenn der Film für sie freigegeben ist. Die Freigabe erteilt eine oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle. Die Prüfung, für welche Altersstufe ein Film freigegeben wird, führt die FSK durch. Als Kinder zählen Personen unter 14 Jahren, als Jugendliche 14- bis 17-Jährige.
Filme mit dem Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ und Filme ohne Kennzeichen darf ein Kino nach Angaben der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz nur Erwachsenen vorführen. Warum ein Film seine Freigabe bekam, steht bei der FSK: Dort können Eltern die Begründungstexte zu aktuellen Kinostarts lesen. Sieh sie dir an, bevor du ein Ticket für dein Kind kaufst.
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab sechs Jahren
- Freigegeben ab zwölf Jahren
- Freigegeben ab sechzehn Jahren
- Keine Jugendfreigabe
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), FSK – Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
Uhrzeiten: Wann eine Begleitung nötig ist
Die Freigabe allein genügt nicht immer. Zusätzlich verlangt § 11 Jugendschutzgesetz je nach Alter eine Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person. Entscheidend ist das Ende der Vorführung, nicht ihr Beginn. Die Begleitung kommt zur Freigabe hinzu und ersetzt sie nicht. Eine Ausnahme gilt für Filme ab 12 (siehe unten).
Ein Beispiel: Endet die Vorführung eines Films ab 12 um 22:15 Uhr, braucht eine 15-Jährige eine Begleitung, ein 16-Jähriger nicht. Endet sie um 21:45 Uhr, darf die 15-Jährige allein hinein. Liegt die Endzeit knapp an einer Grenze, frag das Kino vorab, wann die Vorführung endet.
- Unter 6 Jahren: immer mit Begleitung
- 6 bis 13 Jahre: mit Begleitung, wenn die Vorführung nach 20 Uhr endet
- 14 und 15 Jahre: mit Begleitung, wenn die Vorführung nach 22 Uhr endet
- 16 und 17 Jahre: mit Begleitung, wenn die Vorführung nach 24 Uhr endet
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
FSK 12 mit Eltern: die Ausnahme ab sechs Jahren
Für Filme mit der Freigabe ab 12 gilt eine Ausnahme: Kinder ab sechs Jahren dürfen sie sehen, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet. Das Gesetz kennt diese Ausnahme nur für die Freigabe ab 12. Bei Filmen ab 16 und bei „Keine Jugendfreigabe“ hilft auch eine Begleitung nicht.
Die FSK nennt als Begleitung ein Elternteil, einen Vormund oder eine erziehungsbeauftragte Person. Als erziehungsbeauftragt gilt nach dem Gesetz unter anderem jede Person über 18 Jahren, die aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Als Beispiele nennt die FSK volljährige Geschwister, Tante oder Onkel und Großeltern.
Das Kino prüft nicht in jedem Fall. Laut FSK besteht bei Kindern von 6 bis 11 Jahren kein Anlass zur Überprüfung, wenn die Begleitperson dem Anschein nach ein Elternteil ist. Im Zweifel prüft das Kino Volljährigkeit und Beauftragung. Die FSK nennt dafür den Ausweis und eine schriftliche Bestätigung mit Kontaktdaten, die ein Elternteil unterschrieben hat. Bring beides mit, wenn du nicht selbst Elternteil bist.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), FSK – Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Checkliste vor dem Kinobesuch mit Kindern
Das Kino muss die Altersgrenzen einhalten und im Zweifel das Alter mit Personal- oder Schülerausweis prüfen. Wer Altersgrenzen unterliegt, muss sein Alter auf Verlangen in geeigneter Weise nachweisen. Die Nachweise bringst du mit ins Kino.
Ein bezahltes Ticket garantiert deshalb keinen Einlass: Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, darf nicht in die Vorstellung. Wie es dann mit dem Geld aussieht, klärst du mit dem Kino. Ein Widerrufsrecht gibt es für das Ticket nicht (mehr dazu auf der Seite zu Tickets und Preisen).
- FSK-Freigabe und Begründung des Films ansehen
- Ende der Vorführung mit der Altersgrenze des Kindes vergleichen
- Kind von 6 bis 11 Jahren und Film ab 12: Begleitung einplanen
- Als Nicht-Elternteil Ausweis und unterschriebene Bestätigung der Eltern einpacken
- Jugendlichen Personalausweis oder Schülerausweis mitgeben
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), FSK – Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
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